Informationen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Seit November 2015 gilt nur noch die Sachkundekarte als gültiger Sachkundenachweis im Pflanzenschutz. Die Sachkundekarte ist in Verbindung mit dem Personalausweis beim Erwerb von Profi-Pflanzenschutzmitteln und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Die bis dahin gültigen Sachkundenachweise - Ausbildungs- und Studienabschlüsse, Qualifikationen und Sachkundeprüfungen - werden in ein bundeseinheitliches Format - die Sachkundekarte - überführt. Diese Regelung wurde von der EU beschlossen um den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln europaweit anzugleichen.


Hinweise zum Antragsverfahren:

Der Antrag muss in dem Bundesland gestellt werden, in dem Sie gemeldet sind. Dem Antrag wird eine Kopie des bisher gültigen Nachweises beigelegt - Auflistung der gültigen Nachweise.

Falls der eingereichte Nachweis älter als drei Jahre ist, muss diesem Antrag eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung im Pflanzenschutz beigefügt werden.

Wenn Sie den weiter unten stehenden Link "ONLINE" angeklickt haben, öffnet sich die bundesweit gültige Homepage "Pflanzenschutz. Sachkundenachweis - Online".

Für den Antrag gehen Sie bitte in der linken Spalte auf den Link "Antrag stellen ohne Registrierung". Daraufhin öffnet sich ein Antragsformular, das Sie entsprechend der Beschreibung ausfüllen müssen. Durch die Eingabe der Postleitzahl Ihres Wohnortes werden Sie automatisch dem zuständigen Bundesland zugeordnet.

Bei der Beantragung der Sachkundekarte wird eine Gebühr von 30 € erhoben bei einer Online-Beantragung. B
ei Antragstellung per Post / Fax oder E-Mail kostet dies 50 €.

Die Sachkundekarten werden bundesweit von einem externen Anbieter etwa alle 6 Wochen gedruckt.

Antragsformular für die Ausstellung des neuen Sachkundenachweises:


vorzugsweise ONLINE (über diesen Link) beantragen  (Ausfüllhilfe)       

oder alternativ können Sie das Antragsformular  (über diesen Link) auch herunterladen und ausgefüllt per Email oder per Post an uns senden können.

Die gemeinsame Webseite http://www.pflanzenschutz-skn.de enthält Links zu den Antragsseiten der jeweiligen Landesbehörden.




Pflanzenschutzverzeichnis

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bietet Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel in verschiedenen Formaten an:

Pflanzenschutzmittelverzeichnis